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Aktionsbedingungen

Es gelten die Aktionsbedingungen des Herstellers. Die Kombinierbarkeit mit anderen Prämien kann unter Umständen ausgeschlossen sein. Für weitere Informationen fragen Sie beim Händler Ihrer Wahl nach. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nur bei teilnehmenden Händlern.

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Schwerbehindertenprämie

Schwerbehindertenprämie beim Neuwagenkauf

Was ist die Schwerbehindertenprämie?

Das Autofahren ist nicht für alle Leute einfach, für bestimmte Personengruppe stellt es sogar eine Hürde dar. Aufgrund dieser Tatsache gewährend viele Hersteller einen speziellen Nachlass für Schwerbehinderte in Form der „Schwerbehindertenprämie“. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie groß der Vorteil dadurch ist, wird im nachfolgenden Ratgeber erklärt. 

Vorteil der Prämie

Die Schwerbehindertenprämie ist eine der besten und höchsten Rabatte, die Sie auswählen können. Es wird lediglich ein Nachweis für eine Schwerbehinderung verlangt. Wie viel Geld gespart wird? Eine Menge! Bei den meisten Herstellern ist die Schwerbehindertenprämie der höchste Nachlass und lässt somit den Preis für Ihren Neuwagen erheblich sinken. Im Durchschnitt kostet ein Neuwagen in Deutschland 30.000 €. Die Schwerbehindertenprämie lässt den Neupreis nochmals um weitere Prozente sinken. Sie sparen also Tausende Euros mit Hilfe der Schwerbehindertenprämie und dies mit wenig Aufwand. 


Voraussetzungen

Die höhe des Nachlass fällt je nach Hersteller unterschiedlich aus, Schwank aber meist zwischen 2 und 15 Prozent. Die Voraussetzungen und Anforderungen sind meist identisch. Als schwerbehinderte Person gelten Sie erst ab einem Grad der Behinderung von 50%. Dies ist die wichtigste Voraussetzung, damit Sie von der Schwerbehindertenprämie profitieren können. Gleich wie bei der Gewerbekundenprämie müssen Sie dem Händler einen Beweis vorzeigen. Dazu können Sie entweder den Grad der Behinderung oder den Schwerbehindertenausweis Einscannen und dem Verkäufer per Mail zukommen lassen. Noch besser wäre es, wenn Sie die Unterlagen persönlich zu Ihrem ausgewählten Verkäufer mitbringen.

Die Schwerbehindertenprämie können Sie nur bei Neuwagen geltend machen. Wählen Sie dazu in unserem Konfigurator beim Schritt „Nachlass wählen“ die Schwerbehindertenprämie aus und sparen Sie Tausende Euros. Außerdem wichtig ist, dass der Neuwagen auf die Person mit Behinderung zugelassen wird, diese muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate halten. Sie sollten trotz unserem Ratgeber Ihren zuständigen Verkäufer auf die gewünschten Prämien ansprechen, dieser wird Ihnen genau sagen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Fürs erste nutzen Sie doch unsere unten aufgeführte Checkliste.


Checkliste

Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung > 50%
Kauf eines Neuwagens
Mindesthaltedauer 6 Monate
Zulassung auf behinderte Person

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